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ARD und Produzenten-Verbände einigen sich über Verwertung von Gemeinschaftsproduktionen
Nach mehr als zwei Jahren intensiver Verhandlungen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film- und Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbaren Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.
27.05.2019 13:43
Konkret wurde entschieden: Die ARD hat bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das "Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der Refinanzierbarkeit der Produktionen" verzichtet. Das bedeutet: Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben beim Produzenten – und umgekehrt.