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Kein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit: ZDF darf ausländerverachtenden NPD-Wahlspot ablehnen

Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ausstrahlung eines ausländerverachtenden Europawahlspots der rechtsextremen NPD verweigern. Der Wahlspot der Partei enthielt Aussagen wie "Migration tötet" und greife die Menschenwürde an, so die Richter. Die Partei hielt das Sendeverbot für einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.

redaktion29.04.2019 07:56
Bundesverfassungsgericht und das ZDF
Bundesverfassungsgericht und das ZDF

Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Sendung verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben vom Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben.

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