„Bild“ hat ungefragt mit CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet geworben. Was sagt Medienrechtsanwalt Christian Solmecke dazu? MEEDIA hat nachgefragt.

Vor etwa einem Jahr wurde vom Twitter-Account des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein rassistischer Tweet in Richtung Noah Becker, Sohn des Tennisspielers Boris Becker, abgesendet – der nun 15.000 Euro kosten soll. Das Landgericht Berlin attestierte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Trotz der Tatsache, dass Maier den Tweet gar nicht selbst abgesetzt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag über ein neues Urteil informiert, das Medien es erleichtern könnte, Einstweilige Verfügungen zu verhindern. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Beklagten vor Erlass die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen müssen. Pressekammern hatten in der Vergangenheit in Eilverfahren immer wieder auf die Darstellung der Gegenseite verzichtet.
2013 berichtete die Süddeutsche Zeitung über „mutmaßlich krumme“ Aktien-Geschäfte eines Mitgründers des mittlerweile insolventen Unternehmens Solar Millennium. Die Berichterstattung soll dem Manager weitere Geschäfte verhagelt haben, behauptete er – und forderte vom Süddeutsche Verlag Schadenersatz in Höhe von 78 Millionen Euro. Am gestrigen Donnerstag verkündete das Landgericht Nürnberg seine Entscheidung –und wies die Klage ab.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat einen Bericht von RTL beanstandet, in dem ein vermeintlich Pädophiler nur unzureichend verpixelt wurde. Der Beitrag verstoße gegen journalistische Grundsätze, heißt es in der Begründung. RTL betont indes, dass man der Sorgfaltspflicht nachgekommen sei und verweist zudem auf die Bedeutung investigativer Recherchen.
Ein sächsischer Justizbeamter leakte den Haftbefehl der beiden Tatverdächtigen der tödlichen Attacke in Chemnitz und äußerte sich danach zu seinen Beweggründen in der Bild-Zeitung. Zuvor witterten die Medien in dem Leak aus Justizkreisen einen Skandal. Medienanwalt Ralf Höcker, der bereits Mandanten wie Jörg Kachelmann, Recep Tayyip Erdogan oder auch AfD-Politiker vertrat, nennt diese Reaktionen „heuchlerisch“.
In den vergangenen zehn Jahren veröffentlichte die Freizeitwoche gleich mehrere exklusive Interviews mit der Schauspielerin Sandra Bullock. Sie alle sind aktuell Streitgegenstand vor dem Landgericht in Hamburg. Dort fordert der US-Star eine Geldentschädigung in Höhe 100.000 Euro – denn Bullock bestreitet, jemals mit dem Blatt gesprochen zu haben. Der Verlag widerspricht.
Familientragödien sind begehrte Mediengeschichten, nicht nur im Boulevard. So war es kein Wunder, dass der so genannte „Westend-Mord“ im Jahr 2014, bei dem ein Sohn seinen Vater erschoss, bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Die Bild-Zeitung berichtete über den Mordprozess hinaus, thematisierte weitere zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Dabei namentlich erwähnt wurden Verwandte des Täters. Dieser und sein Bruder klagen deshalb nun auf Unterlassung.
Helene Fischer ist medial so omnipräsent wie kaum ein anderer Promi – dafür versucht die Sängerin umso mehr, ihr Privatleben unter Verschluss zu halten. Gar nicht dulden will die 33-Jährige Schwangerschaftsspekulationen, gegen die sie auch mithilfe ihrer Anwälte vorgeht – wie am Landgericht in Hamburg, das nun die zu Burda gehörende Neue Woche in drei Fällen zu insgesamt 47.000 Euro verurteilt hat.
Die Kammer wollte sie zum Mediator schicken, doch Petra Reski und Jakob Augstein fanden nicht zusammen. Nun hat das Landgericht Hamburg ein Urteil im Streit um einen im Freitag erschienenen Mafia-Artikel gefällt. Die Entscheidung ist durchwachsen, fällt insgesamt aber für den Verleger aus. Augstein darf die Arbeit der Autorin zwar nicht mehr als „Fake News“ bezeichnen, Reski wohl aber „mangelhafte Recherche“ unterstellen.