Wenn Warner Music an der Lizenzabgabe für „Jerusalema“ festhält, schadet das vor allem einem: Warner Music. Irgendwo pinseln die Social-Media-Aktivisten längst die Fahnen für den Boykottaufruf.

Diese Ausgabe unseres Podcasts „Die Medien-Woche“ ist eine besondere. Wir baten den bekannten Anwalt und YouTuber Christian Solmecke und Tobias Holzmüller, Justitiar der GEMA, zum Streitgespräch über Artikel 13, den Zankapfel Nummer eins der EU-Urheberrechtsreform. Stichwort: Upload-Filter! Solmecke ist erklärter Gegner der Reform, Holzmüller befürwortet sie. Es wird sehr juristisch und sehr informativ!
Mit Ampya wollte ProSiebenSat.1 die „Zukunft des Musikfernsehens“ einläuten. Nun krempelt das Unternehmen aus Unterföhring die Marke komplett um – und beendet das Musik-Fernsehprogramm zum 1. März. Grund für die radikale Umstrukturierung soll auch die Einigung zwischen YouTube und der Gema sein.
Die Gema hat nach jahrelangen Auseinandersetzungen eines ihrer wichtigsten Ziele durchgesetzt: Sie bekommt Geld von YouTube bzw. Google. Auch wenn unklar ist, wie viel Geld fließen wird, ist die Meldung an sich ein sensationeller Erfolg, auf den vor allem Verlagsmanager neidisch blicken dürften. Auch sie wollen Geld vom US-Konzern. Der Durchbruch im Gema-Fall ist aber kein Grund für Optimismus.
Es ist eine Sensation in der Geschichte des Internet: YouTube und die Gema haben sich außergerichtlich geeinigt und einen Lizenzvertrag geschlossen, der ab sofort in Kraft tritt. Das bedeutet: YouTube zahlt zukünftig Abgaben für die Verwertung von Musik, die Sperrung tausender Videos durch YouTube wird aufgehoben. Wie viel Geld fließt, ist unbekannt. Von Nutzern wird der Deal unterdessen gefeiert.
Google wird seinem Versprechen gerecht, im Interesse seiner Nutzer zu handeln und ermöglicht auf seiner Videoplattform YouTube, dass ab sofort wieder originale Musikclips gesehen werden können. Dafür nimmt der Konzern Geld für Gema-Abgaben in die Hand und beendet damit einen jahrelangen Streit um Verwertungsrechte.
Weiterer Etappensieg für YouTube im Dauerstreit mit der Gema: Auch das Oberlandesgericht München hat eine Schadenersatzklage des Musikrechteverwerters abgelehnt. Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt. Ein Ende des Rechtsstreits bedeutet das aber noch lange nicht.
Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Google-Tochter YouTube ist zäh und zieht sich bereits seit Jahren hin. Nach einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren scheinen die Auseinandersetzungen festgefahren. Nun stellt die Gema erneut Schadenersatzansprüche für vermeintlich unberechtigt verbreitete Musikvideos – diesmal vor dem Oberlandesgericht München.
YouTube und die Verwertungsgesellschaft Gema tragen ihren für die deutschen Internet-Nutzer Nutzer lästigen Streit auch vor Gericht aus. Neue Gerichtsurteile bringen mehr Klarheit in Detailfragen – bedeuten aber noch kein Ende des Konflikts.
Nach dem Urteil des Landgerichts München blieb Google kaum etwas anderes übrig: Die Richter hatten entschieden, dass der US-Konzern den Text der Sperrtafeln ändern müsse, die anzeigen, dass YouTube einen Clip aus urheberrechtlichen Gründen sperrt.