Mit einem Foto von Günther Jauch kann man Klicks im Netz generieren, ein Bild von „Traumschiff“-Kapitän Sascha Hehn erzeugt vielleicht Urlaubsstimmung und Lust auf ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel. Doch ist das immer erlaubt? Der BGH hat sich zwei Klagen von Prominenten gewidmet.
