Presserat weist Beschwerden gegen "Die Lockdown-Macher" zurück
Der Deutsche Presserat hat die Beschwerden über den Artikel „Die Lockdown-Macher“ der "Bild" als unbegründet zurückgewiesen. Das verkündete der Presserat in einer am Donnerstag verschickten Pressemeldung. Die von der "Bild"-Redaktion vorgenommene Bezeichnung der drei Experten als „Lockdown-Macher” habe einen Tatsachenkern.
Deshalb verletze der Artikel nicht die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex, stellte der Beschwerdeausschuss fest. Der Einfluss der von der "Bild" genannten Wissenschaftler Dirk Brockmann, Viola Priesemann und Michael Mayer-Hermann auf politische Entscheidungen über Corona-Maßnahmen ließe sich belegen. Die Bezeichnung „Die Lockdown-Macher“ sei daher eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein mag, jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.