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Leistungsschutzrecht

Corint Media reicht medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF ein

Wie die "FAZ" berichtet, hat Corint Media eine medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF eingereicht. Der Vorwurf der Vermarktungsgesellschaft lautet, die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstießen gegen Grundsätze des dualen Rundfunksystems – und würden sich rechtswidrige Vorteile gegenüber den Privaten verschaffen.

Meedia Redaktion26.05.2021 08:41
Corint Media-Geschäftsführer Christoph Schwennicke (l.) und Markus Runde –
Corint Media-Geschäftsführer Christoph Schwennicke (l.) und Markus Runde – Foto: Corint Media

Corint Media fordert die Landesregierungen auf, als Rechtsaufsicht der öffentlich-rechtlichen Sender tätig zu werden. Diese dürften nicht zulassen, dass ARD und ZDF Inhalte "verschenken". Die Verwertungsgesellschaft beruft sich dabei auf Paragraph 87 des Urheberrechtsgesetzes, wonach auch bei ARD und ZDF das Leistungsschutzrecht für Sender greife, was bedeutet, dass Dritte für Weiterleitung und Wiedergabe von Inhalten an ARD und ZDF zahlen müssten. Dies berichtet die "FAZ" in ihrer Mittwochsausgabe.

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