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"Menschenwürde, Sorgfältigkeit und Wahrhaftigkeit"

Polizei Baden-Württemberg verfasst eigenen Pressekodex

Die Polizei Baden-Württemberg hat eigene Richtlinien für die polizeiliche Berichterstattung entwickelt. Auch auf die Frage, ob die Herkunft eines Täters für die Berichterstattung relevant ist, wird darin eingegangen.

Ben Krischke22.04.2021 08:25
Die Polizei Stuttgart hat bei einer "Querdenker"-Demonstration einen "Safety Point" für Journalisten eingerichtet. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Journalisten regelt künftig ein eigener Pressekodex der Polizei Baden-Württemberg –
Die Polizei Stuttgart hat bei einer "Querdenker"-Demonstration einen "Safety Point" für Journalisten eingerichtet. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Journalisten regelt künftig ein eigener Pressekodex der Polizei Baden-Württemberg – Foto: Imago Images

Im Pressekodex der Polizei BW heißt es unter anderem: "In Zeiten, in denen sich der seriöse Journalismus auch mit Sensationslust, Realityformaten und sozialen Medien konfrontiert sieht, kommt der polizeilichen Berichterstattung hierbei besondere Bedeutung zu." Oder auch: "Die polizeiliche Berichterstattung basiert auf nachvollziehbaren und auf Tatsachen beruhenden Informationen. Sie darf weder tendenziös sein, noch zu Irritationen führen."

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