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Gesundheitsportal

Gericht untersagt vorläufig Kooperation zwischen Bund und Google

Das Landgericht München hat die Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen des Burda Verlags auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt.

dpa10.02.2021 10:16
Gesundheitsminister Jens Spahn –
Gesundheitsminister Jens Spahn – Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich

Das Gericht wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hatte im vorliegenden Fall über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal "netdoktor.de", geklagt. Auch der Wort & Bild Verlag, in dem unter anderem die "Apotheken Umschau" erscheint, hat entsprechende Anträge eingereicht, allerdings nicht in München, sondern in Berlin. Eine entsprechende Entscheidung steht hier noch aus.

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