Landgericht München I verbietet Tesla „Autopilot“-Werbung
Das Landgericht München I hat verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa ”Autopilot inklusive“, ”Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder ”Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ als irreführend verboten.
In dem verhandelten Fall ging es um Aussagen wie: ”Autopilot|Inklusive Ermöglicht automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur. Volles Potenzial für autonomes Fahren Navigieren mit Autopilot-Funktionalität: automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen. Einparkautomatik: paralleles und rechtwinkliges Einparken. Herbeirufen: Ihr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen. Unglaublich, aber wahr! Bis Ende des Jahres: Ampel-/Stoppschilder Erkennung mit Anhalte-/Anfahrautomatik. Automatisches Fahren innerorts. Sie können das Funktionspaket für autonomes Fahren auch nach der Auslieferung erwerben.“, mit denen der Automobilhersteller auf seiner Homepage für seine autonom fahrenden Fahrzeuge geworben hatte. Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale im Oktober letzten Jahres beim Landgericht München eine Unterlassungsklage eingereicht.