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Presserat rügt "Bild" für Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Video des Täters von Halle

Der Presserat hat die "Bild" wegen der Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Video des Attentäters von Halle gerügt. Die Redaktion habe die Dramaturgie des Täters übernommen und damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf.

06.12.2019 10:41
Presserat
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Die Rüge bezieht sich auf den Online-Auftritt der "Bild". Die Zeitung erhielt eine Rüge für die Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Video, das der Attentäter während seines Anschlags auf die Synagoge von Halle live ins Internet übertragen hatte. Die Redaktion verstieß damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf. In dem Video unter dem Titel "35 Minuten Vernichtungswahn" ordnete ein Reporter die gezeigten Sequenzen zwar ausführlich ein. Jedoch übernahm die Redaktion nach Ansicht des Presserats die Dramaturgie des Täters, indem sie seine Vorgehensweise chronologisch vom Laden der Waffen bis hin zu den Sekunden vor und nach den Mordtaten zeigte. Bei beiden Szenen hätten die Zuschauer aus der Perspektive des Täters quasi live dabei sein können. Diese Darstellung gehe über das öffentliche Interesse hinaus und bediene überwiegend Sensationsinteressen, so der Presserat.

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