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Datenschutz: OLG Düsseldorf kritisiert Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook

Das Bundeskartellamt betrat im Februar juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Die Einschränkungen für Facebook wurden als wegweisend gefeiert. Jetzt hat ein Gericht Zweifel an den Argumenten – doch das Kartellamt will nicht aufgeben.

redaktion27.08.2019 06:50

Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammlung in Deutschland mit Hilfe des Wettbewerbsrechts einzuschränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäftigen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldete am Montag massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen. Die Behörde kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an.

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