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Ärger um neue Mehrwertsteuer für digitale Presse-Produkte: Verbändebündnis kritisiert Regelung

Die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung, E-Books und digitale Zeitungen und Magazinen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu versehen, stößt auf ein geteiltes Echo. Der Grund: die reduzierte Mehrwertsteuer gilt nicht, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Das haben jetzt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels moniert.

31.07.2019 14:17
VDZ-Präsident Rudolf Thiemann
VDZ-Präsident Rudolf Thiemann

Das heute von der Bundesregierung beschlossenen Jahressteuergesetz zur reduzierter Mehrwertsteuer für digitale Publikationen stößt auch auf Kritik. Zwar begrüßen der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutscher Bibliotheksverband, der Verband Bildungsmedien und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg gebracht hat und dabei auch Online-Publikationen "in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank" berücksichtigt. Unhaltbar sei allerdings, dass die reduzierte Mehrwertsteuer "dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird."

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