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Marken

Ortlieb setzt sich im Streit mit Amazon um Markennutzung vor Bundesgerichtshof durch

Markenhersteller müssen die irreführende Verwendung ihres Namens in Anzeigen des Internet-Händlers Amazon bei Google nicht hinnehmen. Der Anbieter von wasserdichten Fahrradtaschen, Ortlieb, setzte sich jetzt im Rechtsstreit mit Amazon in letzter Instanz durch. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Internet-Riesen gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zurück.

redaktion25.07.2019 14:26

Der Mittelständler aus dem fränkischen Heilsbronn sieht in der Verlinkung von Anzeigen mit gemischten Angebotslisten auch anderer Hersteller zu Recht eine Verletzung der Marke Ortlieb, entschied der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat. Die Marke werde irreführend verwendet, denn die Kunden erwarteten nach Überzeugung des Gerichts beim Anklicken der Anzeige ausschließlich Angebote von Ortlieb, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

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