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Presserat rügt Bild wegen erneuter Veröffentlichung von G20-Bildern und Opfer-Fotos

Weil die Bild trotz Gerichtsurteil wiederholt ein Foto einer G20-Plünderin veröffentlichte, erhielt die Redaktion eine Rüge des Presserats. Auch wegen drei weiterer Verletzungen des Opferschutzes nimmt der Rat die Zeitung ins Visier. Auf seiner Sitzung sprach er insgesamt neun öffentliche Rügen aus.

22.03.2019 14:06
Die Bild veröffentlichte Fotos einer G20-Randaliererin gleich zweimal
Die Bild veröffentlichte Fotos einer G20-Randaliererin gleich zweimal

Gerügt wurde einmal das Online-Portal der Bild-Zeitung. Die Redaktion veröffentlichte trotz eines gerichtlichen Verbots Fotos einer G20-Plünderin im Januar 2018. Die hatte sich zuvor beim Landgericht Frankfurt erfolgreich gegen eine erstmalige Veröffentlichung zur Wehr gesetzt, weil die Bild damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzte.

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