Verschwindet die Tagesschau App in ihrer derzeitige Form? Diesen Schluss lässt zumindest ein Bericht der Fachzeitschrift Horizont zu. Denn wie das Magazin auf seiner Online-Plattform berichtet, sollen Verleger und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren seit 2011 schwelenden Dauerstreit beendet haben. So hätten sich Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), ARD, ZDF sowie Deutschlandradios auf ein neues Telemediengesetz geeinigt. Das sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig das Verbot der Presseähnlichkeit akzeptieren. Mitte der Woche wollen sich die Ministerpräsidenten in Berlin treffen, um hierzu ihr Okay zu geben.
Ein Sprecher der ARD betont auf Anfrage von MEEDIA: “Der Telemedienauftrag ist Thema bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche. Wir bitten um Verständnis, dass wir dem nicht vorgreifen.” BDZV und ZDF wollen sich dazu nicht äußern. Wie MEEDIA aber erfuhr, soll noch in dieser Woche am Donnerstag eine Pressekonferenz stattfinden. Dort will man die Öffentlichkeit über die Details der Einigung informieren. Sollten die Ministerpräsidenten grünes Licht geben, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das Digitalangebot der Sender. Künftig würden längere Texte ohne Sendebezug aus dem Angebot der öffentlichen-rechtlichen Anstalten gänzlich verschwinden. ARD, ZDF und das Deutschlandradio müssten dann ihre Websites und Apps komplett auf audiovisuelle Inhalte umstellen. Fraglich ist, ob es hierdurch zu personellen Einschnitte bei der Online-Angeboten der Sender kommt. Im Gegenzug dürfen aber journalistische Inhalte länger in den Mediatheken von ARD, ZDF & Co. eingestellt bleiben, heißt es. Für außergerichtliche Lösungen bei Streitfragen sieht die jetzige Vereinbarung eine Schiedsstelle vor.
Der juristische Zwist zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Anstalten dauert bereits seit sieben Jahren. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sieht in den Online-Angeboten wie der Tagesschau-App eine kostenlose – da gebührenfinanzierte – Konkurrenz. Dadurch seien Digitalangebote, welche sich beispielsweise durch Paywalls finanzieren müssten, im Nachteil. Vor allem die Zeitungsverlage bemängelten, dass durch die Online-Angebote der Öffentlich-rechtlichen Sender der Wettbewerb erheblich verzerrt werde. Zu den größten Kritikern der Sender-Angebote gehört Springer-Chef Mathias Döpfner. Er hatte in seiner Antrittsrede als Präsident des BDZV von öffentlich-rechtlichen Zeitungen und Staatsfernsehen gesprochen. Döpfner hatte in diesem Zusammenhang sogar einen Vergleich zu Nordkorea gezogen.