Nach Ansicht des ULD wurden bei der Schleswiger Entscheidung jedoch grundlegende Regeln des deutschen Telemedienrechts nicht ausreichend beachtet. Insbesondere werde die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet ignoriert.
Weichert legt Berufung gegen Facebook-Urteil ein
So leicht gibt Thilo Weichert nicht klein bei. Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel mitteilt, legt der Datenschutz-Beauftragte von Schleswig-Holstein Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Oktober ein. Damals entschieden die Richter, dass Einrichtungen des Bundeslandes nicht daran gehindert werden dürfen, Fanseiten in dem sozialen Netzwerk zu betreiben.