Presserecht und AGBS
Clubhouse und Presserecht: Was man darf und was nicht
Die neue Hype-App Clubhouse möchte gerne alle Inhalte selbst verwerten dürfen, verbietet aber, dass Journalisten mitschreiben. Was sagen die Medienanwälte dazu?
Frank Puscher27.01.2021 07:33
„Clubhouse hat so eine intime Atmosphäre, da möchte man nicht, dass das an die Öffentlichkeit gelangt“.