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BGH-Urteil

Google muss Links zu negativen Berichten nicht verbergen

Das Internet vergisst so schnell nichts. Und die Google-Suche holt alte Geschichten immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Manche Betroffene haben Anspruch auf Löschung – aber längst nicht alle.

dpa27.07.2020 13:31
Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden" –
Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden" – Foto: Lukas Schulze/dpa

Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden". Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag klarstellte. Wessen Rechte und Interessen Vorrang haben, ist aber immer von einer umfassenden Abwägung im Einzelfall abhängig. (Az. VI ZR 405/18)

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