Nach einer schwierigen Gratwanderung zwischen Rundfunk- und Pressefreiheit hat der Bundesgerichtshof entschieden: Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Der Konflikt zwischen Zeitungen und ARD geht nun wieder ans OLG Köln.

Nach einer schwierigen Gratwanderung zwischen Rundfunk- und Pressefreiheit hat der Bundesgerichtshof entschieden: Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Der Konflikt zwischen Zeitungen und ARD geht nun wieder ans OLG Köln.