Ein unschönes Zusammentreffen zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Promi-Fotografen landete vor Gericht. Der Prozess endet nun mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Sie hätten den Sänger absichtlich provoziert, sagt der Richter.

Ein unschönes Zusammentreffen zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Promi-Fotografen landete vor Gericht. Der Prozess endet nun mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Sie hätten den Sänger absichtlich provoziert, sagt der Richter.
Vor etwa einem Jahr wurde vom Twitter-Account des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ein rassistischer Tweet in Richtung Noah Becker, Sohn des Tennisspielers Boris Becker, abgesendet – der nun 15.000 Euro kosten soll. Das Landgericht Berlin attestierte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Trotz der Tatsache, dass Maier den Tweet gar nicht selbst abgesetzt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag über ein neues Urteil informiert, das Medien es erleichtern könnte, Einstweilige Verfügungen zu verhindern. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Beklagten vor Erlass die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen müssen. Pressekammern hatten in der Vergangenheit in Eilverfahren immer wieder auf die Darstellung der Gegenseite verzichtet.
Digitale Kommunikation in Zeiten von Facebook und #MeToo kann heikel sein. Eine norddeutsche SPD-Parlamentarierin hat auf Facebook einen hochrangigen CSU-Politiker öffentlich mit sexueller Nötigung in Verbindung gebracht. Ob unaufgedeckter Skandal oder völlig haltlose Anschuldigung: Der Fall erzählt viel über die aktuelle Gereiztheit in der #MeToo-Debatte und auch über die Probleme mit Facebook.
In den vergangenen zehn Jahren veröffentlichte die Freizeitwoche gleich mehrere exklusive Interviews mit der Schauspielerin Sandra Bullock. Sie alle sind aktuell Streitgegenstand vor dem Landgericht in Hamburg. Dort fordert der US-Star eine Geldentschädigung in Höhe 100.000 Euro – denn Bullock bestreitet, jemals mit dem Blatt gesprochen zu haben. Der Verlag widerspricht.
Das Oberlandesgericht in Hamburg hat einen Verkaufsstopp für das Investigativ-Buch „Krebsmafia“ veranlasst. Damit reagiert der Senat auf den Antrag einer einstweiligen Verfügung, den der Apotheker Günther Zeifang gestellt hatte. Zeifang war gegen Dutzende Passagen aus dem Buch vorgegangen. Die Autoren Oliver Schröm und Niklas Schenck werfen ihm vor, sich zu Lasten von Patienten am Handel mit Krebsmedikamenten bereichert zu haben.
Helene Fischer ist medial so omnipräsent wie kaum ein anderer Promi – dafür versucht die Sängerin umso mehr, ihr Privatleben unter Verschluss zu halten. Gar nicht dulden will die 33-Jährige Schwangerschaftsspekulationen, gegen die sie auch mithilfe ihrer Anwälte vorgeht – wie am Landgericht in Hamburg, das nun die zu Burda gehörende Neue Woche in drei Fällen zu insgesamt 47.000 Euro verurteilt hat.
Die Kammer wollte sie zum Mediator schicken, doch Petra Reski und Jakob Augstein fanden nicht zusammen. Nun hat das Landgericht Hamburg ein Urteil im Streit um einen im Freitag erschienenen Mafia-Artikel gefällt. Die Entscheidung ist durchwachsen, fällt insgesamt aber für den Verleger aus. Augstein darf die Arbeit der Autorin zwar nicht mehr als „Fake News“ bezeichnen, Reski wohl aber „mangelhafte Recherche“ unterstellen.
Im Jahr 2014 erregte der Vorfall große Aufmerksamkeit: Zwei Fotografen beschuldigten Herbert Grönemeyer, er habe sie körperlich attackiert und einen von ihnen mit einer Tasche geschlagen. Als Beweis lieferten sie eine Videoaufnahme. Der Fall beschäftigt noch immer die Justiz. Am Landgericht in Köln hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Nicht aber gegen den Sänger, sondern gegen die Fotografen.
Anfang August berichtete die Bild über eine besondere Leistung des Olympiasiegers Christoph Harting. Die hatte allerdings nichts mit seiner Sport-Disziplin, dem Diskurs-Wurf zu tun: Führerschein weg nach „Suff-Unfall“, lautete es auf der Titelseite. Eine besonders pikante Meldung. Harting ist hauptberuflich Bundespolizist. Gegen die Berichterstattung setzte er nun eine Gegendarstellung durch.