Twitter steht immer wieder in der Kritik – auch bei einem seiner prominentesten Nutzer: Elon Musk. Der Tesla-Gründer schickt sich jetzt an, eine eigene Plattform auf die Beine zu stellen. Gar keine gute Idee, findet MEEDIA-Redakteur Tobias Singer.

Jetzt also doch. Der SWR hat die umstrittene „Spätschicht“-Folge mit Kabarettistin Lisa Fitz aus der Mediathek genommen. Im zweiten Anlauf. Da ist der Schaden für die Meinungsfreiheit allerdings schon geschehen.
Das norwegische Nobelpreis-Komitee vergibt den Friedensnobelpreis in diesem Jahr an Maria Ressa und Dmitri Muratow. Die Jury hob in ihrer Begründung den Einsatz der beiden Journalisten zum Schutz der Meinungsfreiheit hervor.
Die Exkommunikation Donald Trumps von Twitter ist ebenso ein Angriff auf die Demokratie wie die Erstürmung des Kapitols – und wirft Fragen auf, die auch in Deutschland beantwortet werden müssten.
Die Kritik der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer an dem „Zerstörungs-Video“ des YouTubers Rezo und dem Aufruf zahlreicher YouTuber, nicht CDU oder SPD bei der Europawahl zu wählen, hat hohe Wellen geschlagen. In einem Gastbeitrag für MEEDIA analysieren der Kommunikationsexperte Hasso Mansfeld und der Medienrechtler Dr. Frederik Ferreau die Debatte aus juristischer und gesellschaftlicher Perspektive und kommen zum Schluss: YouTuber dürfen, genau wie Pressemedien, parteiisch sein.
Handball-Ikone Stefan Kretzschmar hat sich in einem Interview kritisch über den Umgang mit kritischen Äußerungen von Sportlern geäußert – und geriet selbst in die Kritik. Unabhängig davon, was von alledem berechtigt ist oder nicht: Die Diskussion zeigt, wie kompliziert es für Prominente geworden ist, Kontroverses öffentlich zu machen. Wer sich traut, braucht starke Nerven – und da liegt ein Problem.
Facebook hielt Postings, die auf die „Gemeinsame Erklärung 2018“ verwiesen, laut eigener Gemeinschaftsstandard für Hassrede. Deshalb sperrte oder löschte das Unternehmen Beiträge dieser Art. Das Landgericht Bamberg hat nun entschieden, dass dies ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit ist. Aufgrund der Quasi-Monopolstellung müsse das Netzwerk Grundrechte gegeneinander abwägen.
Ein Facebook-Nutzer kommentiert einen Artikel der Welt, sein Konto wird daraufhin wegen Hassrede für 30 Tage gesperrt. Doch darf das US-Unternehmen das überhaupt? Das Landgericht Frankfurt hat sich nun mit dem Fall beschäftigt und den Eilantrag des Nutzers gegen die Sperrung abgelehnt. Der Kommentar erfülle die Merkmale einer Hassrede im Sinne von Facebook, heißt es in der Begründung.