Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) hat den Regionalsender L-TV zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Der Sender hatte Veranstaltungen der Bewegung „Querdenker 711“ gegen Bezahlung beworben und übertragen.

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) hat den Regionalsender L-TV zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Der Sender hatte Veranstaltungen der Bewegung „Querdenker 711“ gegen Bezahlung beworben und übertragen.
Nach der Übertragung einer Demonstration der Initiative „Querdenken 711“ gegen die Corona-Auflagen hat der Regionalsender L-TV aus Winnenden bei Stuttgart Ärger mit der Landesanstalt für Kommunikation (LFK).