Stefan Raab hatte im März seine restliche Beteiligung von 12,5 Prozent an der Fernsehproduktionsfirma Brainpool an den französischen Fernsehproduzenten Banijay verkauft. Dagegen erwirkte Brainpool-Gründer Jörg Grabosch eine einstweilige Verfügung, gegen die Banijay wiederum Widerspruch eingelegt hat. Über diesen Widerspruch wird am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Köln verhandelt.
