Trotz massiver Kritik hat Facebook die Gesichtserkennung wieder aktiviert. Ist das im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt erlaubt? Oder ist es sogar ein sinnvolle Maßnahme? Sehr kritisch sieht der Datenschützer Johannes Caspar die Initiative des Netzwerkes. Im MEEDIA-Interview erklärt er: „Die Technik der Gesichtserkennung birgt unabsehbare Risiken für die Gesellschaft“
