Das Hamburger Landgericht hat Teile des „Spiegel“-Berichts „Die Akte Mockridge“ für unzulässig erklärt. Dieser verstoße gegen die Grundsätze der Unschuldsvermutung und verletze die Persönlichkeitsrechte des Comedian. Autorin Ann-Katrin Müller bezieht via Twitter Stellung zur Entscheidung.
