Nach dem Urteil zu Facebook-Fanseiten durch den EugH scheint bei vielen Seitenbetreibern vor allem Unsicherheit zu herrschen: Muss die Facebook-Präsenz gar komplett aufgegeben werden? Der Bundesverband Digitale Wirtschaft und der Verband Deutschen Zeitschriftenverleger raten, nicht in Panik zu verfallen – sondern zunächst abzuwarten und zu beobachten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
