Im Rechtsstreit um die „StreamOn“-Tarife der Deutschen Telekom zieht das Kölner Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate. Dabei sollen Luxemburger EU-Richter die vorgeschriebene Netzneutralität im konkreten Fall bewerten. Die Telekom hatte bei bestimmten Streaming-Apps die Videoqualität gedrosselt.
