Das Landgericht Dortmund hat ein womöglich wegweisendes Urteil im Streit um den Internet-Auftritt der Stadt verlesen. Es bestätigt den Dortmunder Lensing-Wolff-Verlag („Ruhr Nachrichten“) in der Ansicht, das städtische Portal sei zu presseähnlich und verstoße damit gegen das Grundgesetz.
