Christian Schertz ist der wohl derzeit bekannteste Medienanwalt der Republik. Nun bekommt er eine eigene TV-Serie – jedenfalls eine, die von ihm „inspiriert“ ist. Bei „Legal Affairs“ spielt aber eine Frau die Hauptrolle.

Christian Schertz ist der wohl derzeit bekannteste Medienanwalt der Republik. Nun bekommt er eine eigene TV-Serie – jedenfalls eine, die von ihm „inspiriert“ ist. Bei „Legal Affairs“ spielt aber eine Frau die Hauptrolle.
Erst am Donnerstagmittag hatte der Deutsche PR-Rat mitgeteilt, dass die Agentur Storymachine wegen ihres Verhaltens zum „Heinsberg-Protokoll“ gerügt wird. Nun prüft deren Medienanwalt Christian Schertz rechtliche Schritte gegen die Kontrollinstanz
Pünktlich zum Karnevals-Höhepunkt zieht die SPD alle Register und hält nicht nur die mediale Öffentlichkeit in Atem. ARD-Chef Ulrich Wilhelm hält Google für einen Nachrichtenanbieter. Medienanwalt Christian Schertz lobt die Bild-Zeitung und Detlef „D“ Soost geht für RTL undercover in Tanzschulen. Der MEEDIA-Wochenrückblick.
Bei dieser Schlagzeile hatten am Donnerstag wohl viele Leser ein Fragezeichen im Gesicht: “Hubertus Albers verliert gegen Bild”, ätzte die Redaktion. Erst beim Blick auf das Foto wurde klar, um wen es geht: Atze Schröder. Die Bild hatte zuvor vorm Landgericht Berlin durchgesetzt, dass sie den TV-Star beim Namen nennen darf – beim echten, den der Comedian der Öffentlichkeit bislang vorenthielt.
Die Branche diskutiert derzeit über die Qualität und Bedeutung der so genannten Regenbogenpresse. Während Kritik an den Yellow-Verlagen wächst, versuchen diese, die umstrittene Form des Journalismus zu verteidigen. Funke-Verlegerin Julia Becker deutete jüngst an, die umstrittene Methoden des Yellow-Journalismus auch kritisch zu sehen. Gegenüber MEEDIA zeigen sich die Medienanwälte Christian-Oliver Moser und Christian Schertz, skeptisch, dass sich etwas ändert.
Der Hörfunk- und Fernsehmoderator Jan Böhmermann, der früher mal sehr witzig war, macht neuerdings Politik. Über seinen Anwalt hat er der Bundeskanzlerin ein Ultimatum gestellt: Falls Angela Merkel ihre Aussage, laut der Böhmermanns Erdogan-Schmähgedicht „bewusst verletzend“ sei, nicht zurücknimmt, werde er sie verklagen. Eine seltsame Aktion, mit der sich der 36-jährige keinen Gefallen tut.
Der Bundesgerichtshof hat für Medien positiv über die Kostenverteilung für so genannte „presserechtliche Informationsschreiben“ entschieden, legte dabei aber neue Regeln für die Berichterstattung über Promi-Beziehungen fest. Medien-Anwalt Christian Schertz feiert die Pro-Promi-Entscheidung als „Meilenstein“ im Persönlichkeitsrecht. Die Konsequenzen für die Presse werden sich aber wohl in Grenzen halten. Was das Urteil für die Medien bedeutet.
Am 10. Februar hat das Landgericht Hamburg dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan Recht gegeben und große Teile des „Schmähgedichts“ von Satiriker Jan Böhmermann verboten. Nun will der „Neo Magazin Royale“-Moderator gegen die Entscheidung vorgehen und legt Berufung ein, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Die Liste der juristischen Entscheidungen in der Causa Böhmermann wird länger: Heute sprach das Landgericht Hamburg sein Urteil in der Unterlassungsklage Erdogans gegen den Satiriker und bestätigte eine einstweilige Verfügung, nach der ein Großteil des Schmähgedichts verboten ist. Die Justiz hat sich mehrfach mit dem Fall befasst – doch wieso fallen Entscheidungen so unterschiedlich aus? MEEDIA fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Der Schmähgedicht-Prozess des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann wird in eine weitere Runde gehen. Nur wenige Minuten nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg kündigte Böhmermann-Anwalt Christian Schertz Berufung an. Die Erdogan-Seite, die ein Komplett-Verbot des Gedichts forderte, zeigte sich indes zufrieden.