Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit zwischen dem Medienunternehmen Axel Springer und dem Adblock-Anbieter Eyeo ein Urteil gefällt. Dessen Angebot verstoße nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht, heißt es in der Urteilsverkündung. Das Medienunternehmen hält die Entscheidung für „falsch“ und möchte beim Verfassungsgericht Beschwerde dagegen einlegen.
