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RBB-Skandal

Landesarbeitsgericht bestätigt Rausschmiss von Justiziarin Susann Lange

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg durfte seiner Juristischen Direktorin Susann Lange fristlos kündigen, sie behält aber ihren Anspruch auf eine Altersversorgung. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt in zweiter Instanz entschieden.

Henning Kornfeld03.07.2024 09:10
Landesarbeitsgericht bestätigt Rausschmiss von Justiziarin Susann Lange
Der rbb hat vor dem Landesarbeitsgericht einen Erfolg gegen seine Ex-Justiziarin Susann Lange erzielt (Foto: rbb/Thomas Ernst)

In einem von mehreren juristischen Nachspielen des Skandals um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gibt es eine Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin von Herbst 2023 bestätigt, wonach die fristlose Kündigung von Susann Lange, bis Ende 2022 Justiziarin des rbb, rechtens war. Sie habe unter anderem ihre Warn- und Hinweispflichten gegenüber der Ex-Intendantin Patricia Schlesinger verletzt, so die Richter. Wegen der wirksamen Kündigung hat die Ex-Managerin auch keinen Anspruch auf ein Übergangsgeld, wohl aber auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Renteneintritt.

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