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Verstöße gegen Pressekodex

Presserat rügt u.a. "Bild", "Zeit" und "Intouch"

Der Deutsche Presserat spricht zehn Rügen aus, insbesondere wegen irreführender Überschriften, Verletzungen des Opferschutzes und Verstößen gegen die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten. Rügen erhielten diesmal unter anderem wunderweib.de, bild.de und "Die Zeit".

Meedia Redaktion12.12.2022 15:15
Der Deutsche Presserat spricht regelmäßig Rügen gegenüber Zeitungen und Zeitschriften aus, die gegen den Pressekodex verstoßen haben -
Der Deutsche Presserat spricht regelmäßig Rügen gegenüber Zeitungen und Zeitschriften aus, die gegen den Pressekodex verstoßen haben - Foto: Imago/Steinach

Zwei Rügen bekam intouch.wunderweib.de wegen schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Das Portal hatte unter der Überschrift „Jan Josef Liefers und Anna Loos: Traurige Trennung! Jetzt wird alles anders“ über den Auszug der gemeinsamen Tochter aus dem Elternhaus berichtet. Überschrift und Teaser erweckten den Eindruck, dass sich das Schauspieler-Ehepaar selbst getrennt habe. In dem Beitrag unter dem Titel „Trauriges Aus! Gleich 4 TV-Sender werden eingestellt“ auf wunderweib.de erkannte der Presserat die Verletzung des Wahrheitsgebots. Die Veröffentlichung erweckte den Eindruck, dass die vier TV-Sender Phoenix, Arte, One und Tagesschau24 komplett abgeschaltet würden. Dabei wurde deren Ausstrahlung lediglich von SD- auf HD-Empfang umgestellt. Der Presserat sieht in beiden Darstellungen eine grobe Irreführung der Leserschaft.

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