Bundestagswahl 2021
Gericht bestätigt: Bild TV durfte "Berliner Runde" nicht zeigen
Bild TV hätte einer Gerichtsentscheidung zufolge eine längere Passage aus der "Berliner Runde" von ARD und ZDF am Abend der Bundestagswahl 2021 nicht in seinem eigenen Programm zeigen dürfen. Die Weitersendung sei urheberrechtswidrig gewesen, entschied das Oberlandesgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.
dpa24.10.2022 15:27
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln aus erster Instanz (MEEDIA berichtete). Das Urteil ist nun rechtskräftig.