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BHG-Urteil

Spekulationen über Luke Mockridge's Liebesbeziehungen sind zulässig

Der Comedian Luke Mockridge muss Spekulationen über seine möglichen Liebesbeziehungen hinnehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist die Klage des Komikers zurück. Seine Persönlichkeitsrechte seien nicht verletzt worden.

Meedia Redaktion13.09.2022 08:29
Der Komiker Luke Mockridge muss sich Spekulationen gefallen lassen -
Der Komiker Luke Mockridge muss sich Spekulationen gefallen lassen - Foto: Imago/Revierfoto

Der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe entschied: Wenn Prominente in Interviews oder auf Instagram mehrfach mit ihrem Verhalten selbst Anlass dazu geben, sich mit diesem Teil ihres Privatlebens zu befassen, dürfen sie sich dann auch nicht über eine entsprechende Medien-Berichterstattung wundern. So berichtete der "Tagesspiegel". Anlass des Rechtsstreits waren Gerüchte über eine Beziehung zwischen Mockridge und der Journalistin und Komikerin Ines Anioli, die 2018 in den sozialen Medien aufkamen.

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