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BGH-Urteile

Schadenersatz von Internet-Diensten bei Urheberrechtsverstoß möglich

Über 13 Jahre zieht sich der Streit zwischen einem Produzenten und YouTube wegen möglicher Urheberrechtsverstöße bei mitgeschnittenen Darbietungen der Sängerin Sarah Brightman schon. Der BGH ändert nun seine Rechtsprechung. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

dpa03.06.2022 07:58

Internet-Plattformen wie Youtube können wegen Urheberrechtsverletzungen unter bestimmten Umständen künftig in Deutschland auf Schadenersatz verklagt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte mit mehreren am Donnerstag verkündeten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Anbieter nicht als Täter haften, wenn Nutzer mit hochgeladenen Inhalten gegen Urheberrecht verstoßen. Bislang konnten die Firmen nur wegen Unterlassung belangt werden. (Az. I ZR 135/18 u.a.)

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