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Datenschutz

Google Analytics behalten, aber mit Einschränkungen

Analytics-Spezialist Christian Bennefeld sagte im MEEDIA-Interview, dass man Google Analytics kaum rechtskonform einsetzen kann. Zahlreiche Rechtsexperten von Marken kommen zu einem anderen Schluss. Auch Datenschützer Klaus Meffert widerspricht Bennefeld zumindest teilweise.

Frank Puscher08.03.2022 07:32
Dr. Klaus Meffert leitet seit sieben Jahren die IT Logic GmbH. Auf seinem Blog Dr. DSGVO widmet er sich den unterschiedlichen Themenbereichen des Datenschutzes. Meffert berät die Datenschutzbauftragten von Unternehmen und hat ein Tool entwickelt, mit dem sich analysieren lässt, ob eine Website DSGVO-compliant ist.
Dr. Klaus Meffert leitet seit sieben Jahren die IT Logic GmbH. Auf seinem Blog Dr. DSGVO widmet er sich den unterschiedlichen Themenbereichen des Datenschutzes. Meffert berät die Datenschutzbauftragten von Unternehmen und hat ein Tool entwickelt, mit dem sich analysieren lässt, ob eine Website DSGVO-compliant ist. - Foto: Klaus Meffert

Nach der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde DSB und der Bestätigung durch die französische CNIL ist zumindest eines klar: Der „normale“ Einsatz von Google Analytics ist mit der DSGVO nicht vereinbar. Wenn die Analytics-Tags direkt in die Seiten eingebunden werden, fließen die Daten ungefiltert in das unsichere Drittland USA. Das lässt sich auch durch eine entsprechend gestaltete Datenschutzerklärung in der Website oder eine Einwilligung durch den Nutzer nicht heilen. Die DSGVO ...

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