Google Analytics behalten, aber mit Einschränkungen
Analytics-Spezialist Christian Bennefeld sagte im MEEDIA-Interview, dass man Google Analytics kaum rechtskonform einsetzen kann. Zahlreiche Rechtsexperten von Marken kommen zu einem anderen Schluss. Auch Datenschützer Klaus Meffert widerspricht Bennefeld zumindest teilweise.
Nach der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde DSB und der Bestätigung durch die französische CNIL ist zumindest eines klar: Der „normale“ Einsatz von Google Analytics ist mit der DSGVO nicht vereinbar. Wenn die Analytics-Tags direkt in die Seiten eingebunden werden, fließen die Daten ungefiltert in das unsichere Drittland USA. Das lässt sich auch durch eine entsprechend gestaltete Datenschutzerklärung in der Website oder eine Einwilligung durch den Nutzer nicht heilen. Die DSGVO ...