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Verwaltungsgericht Köln

NetzDG verstößt teilweise gegen EU-Recht

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln teilweise gegen EU-Recht. Die Richter in Köln gaben damit Eilanträgen von Google und dem Facebook-Betreiber Meta teilweise statt.

dpa02.03.2022 09:59
Foto: Imago

In dem Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und dem Bund geht es unter anderem um die Frage, ob Google und Facebook sowie andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten jeweils Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

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