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Klarnamenpflicht

Mit Pseudonym auf Facebook – zumindest für Altfälle rechtens

Die Pflicht, seinen echten Namen anzugeben, soll Hass und Mobbing in sozialen Netzwerken stoppen. Doch ist die Regelung rechtens? Darüber haben nun Deutschlands oberste Zivilrichter am Beispiel Facebook geurteilt.

dpa27.01.2022 13:00
Foto: Imago

Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für Altfälle unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Hintergrund für die zeitliche Unterscheidung ist eine Gesetzesänderung. Ein Kläger und eine Klägerin bekamen mit dem Urteil in letzter Instanz Recht, nachdem zuvor am Oberlandesgericht München noch Facebook gesiegt hatte.

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