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„Infrastrukturcharakter“

Google fällt unter die Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt ebnet den Weg für eine stärkere Handhabe gegen Internetgiganten wie Google und Amazon. In einer neuen Entscheidung wurde jetzt die „überragende marktübergreifende Bedeutung“ der Google-Mutter Alphabet festgestellt.

Tobias Singer05.01.2022 11:27
Foto: Imago

Vor einem Jahr trat eine neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) in Kraft, die dem Bundeskartellamt eine erweiterte Handhabe gegen Digitalkonzerne erlauben soll. Das Bundeskartellamt kann demnach in einem zweistufigen Verfahren gegen Unternehmen vorgehen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Jetzt wurde „die erste förmliche Entscheidung auf der Basis dieser Vorschrift getroffen und eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

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