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"Unzulässige Verdachtsberichterstattung"

Gericht untersagt Teile des "Spiegel"-Berichts über Luke Mockridge

Das Hamburger Landgericht hat Teile des "Spiegel"-Berichts "Die Akte Mockridge" für unzulässig erklärt. Dieser verstoße gegen die Grundsätze der Unschuldsvermutung und verletze die Persönlichkeitsrechte des Comedian. Autorin Ann-Katrin Müller bezieht via Twitter Stellung zur Entscheidung.

Meedia Redaktion10.12.2021 08:06
Luke Mockridge –
Luke Mockridge – Foto: Imago

Der "Spiegel" hatte in dem Artikel über Vorwürfe von Mockridges Ex-Freundin Ines Anioli berichtet, außerdem ging es um weitere Schilderungen von Frauen über übergriffiges Verhalten des Comedians. Das Landgericht Köln hatte die Berichterstattung zuvor als "zulässig" eingestuft, Hamburg entschied jetzt anders. Die Richter räumten zwar ein hohes öffentliches Interesse an den Vorwürfen ein, sahen jedoch die Unschuldsvermutung und Persönlichkeitsrechte Mockridges verletzt.

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