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Urheberrechtsstreit

Gericht: Bild TV durfte ARD-Interview am Wahlabend senden

Im Urheberrechtsstreit zwischen der ARD und Bild TV hat das Landgericht Berlin ein Urteil gefällt: Die direkte Übernahme der Ergebnis-Prognosen der ARD durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl war demnach unzulässig. Die Ausstrahlung des ARD-Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak dagegen war legitim.

Meedia Redaktion10.12.2021 10:23
Rainald Becker (ARD, l.) und Peter Frey (ZDF) landeten ungefragt bei Bild TV –
Rainald Becker (ARD, l.) und Peter Frey (ZDF) landeten ungefragt bei Bild TV – Foto: Screenshot

Bild TV hatte sowohl die Übertragung der ARD als auch die des ZDF unter anderem zur 18-Uhr-Prognose übernommen. Beide öffentlich-rechtlichen Sender gingen dagegen vor. Schon vor einem Monat hatte das Kölner Landgericht im Sinne des ZDF entschieden, dass die Übernahme der Prognosen nicht rechtens gewesen sei und eine einstweilige Verfügung gegen Bild TV erteilt. Gleiches entschied das Landgericht Berlin nun auch im Streit zwischen ARD und Bild TV, wie "DWDL.de" berichtet.

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