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Gastbeitrag von Eugenia Lagemann

Das BGH-Urteil ist keine Hilfe für User:innen und Influencer:innen

Gestern urteilte der Bundesgerichshof über Praktiken von Influencer:innen. Das Urteil wurde von der Community in Teilen positiv aufgenommen. In einem Gastbeitrag benennt Eugenia Lagemann, Vorstand der FischerAppelt AG, die Schwachstellen und Fallstricke, die das Urteil mit sich bringt.

Meedia Redaktion10.09.2021 10:47
Eugenia Lagemann –
Eugenia Lagemann – Foto: FischerAppelt

Wer aktuell bei Instagram auf die Seite von Vreni Frost geht, findet dort ein Selfie der Influencerin mit einem Sticker, in den sie "Danke BGH!" geschrieben hat. Und in den Kommentaren pflichten ihr viele bekannte Influencer:innen bei. Beifall-Emojis gibt es etwa von Diana zur Löwen oder Tijen Onaran. Der Grund für die gute Stimmung bei Vreni Frost und den anderen Prominenten des Social Webs, die teilweise locker über eine Million Follower verbuchen können, sind das Urteil des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Der hat jüngst in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencer:innen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben (MEEDIA berichtete).

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