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Streit um Kollektivmarken

"Schweine-Urteil": Regionale Bezeichnungen zur Herkunft können bei Lebensmitteln geschützt sein

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass auch regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können. Das Urteil fiel am Beispiel des "Hohenloher Landschweins" und des "Hohenloher Weiderinds".

Meedia Redaktion30.07.2021 09:00
Bundesgerichtshof in Karlsruhe –
Bundesgerichtshof in Karlsruhe – Foto: Imago

Das berichtet der "Spiegel". Der erste Zivilsenat hat demnach eine Revisionen unter anderem einer Metzgerei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Im Zuge dessen hat sich die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall mit ihrer Argumentation erneut durchgesetzt. Diese hatte der Klägerin die Verwendung des Begriffs, der als Kollektivmarke eingetragen ist, untersagt, weil diese nicht die nötigen Vorgaben zu Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung eingehalten habe.

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