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Landgericht Hamburg

Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen den "Spiegel"

Mitte März hatte der "Spiegel" in dem Artikel "Vögeln, fördern, feuern" über das System Reichelt im Zuge der internen Ermittlungen gegen den "Bild"-Chefredakteur berichtet. Dieser hat sich wenig später juristisch dagegen gewehrt und nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Meedia Redaktion20.05.2021 16:33
Julian Reichelt –
Julian Reichelt – Foto: Imago

Das Landgericht Hamburg hat dem "Spiegel" untersagt, die in einem Bericht von Mitte März über den "Bild"-Co-Chefredakteur aufgestellten Behauptungen zu wiederholen. Das Nachrichtenmagazin habe laut Gericht gegen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen, wie die "NZZ" am Donnerstagnachmittag als erstes schrieb. Auch weitere Medien haben darüber berichtet.

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