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Plädoyer für die Informationsfreiheit

Terre des Femmes fordert: "Streicht Paragraf 219a"

Der Paragraf 219a nach Strafgesetzbuch (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Das betrifft auch Informationen darüber. Terre des Femmes fordert jetzt, den Paragrafen ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Claudia Bayer28.04.2021 07:49
Terre des Femmes fordert die Abchaffung des § 219a –
Terre des Femmes fordert die Abchaffung des § 219a – Keyvisual: Grey Hamburg

Der Paragraf 219a verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Allerdings beschränkt sich sich das Verbot nicht allein auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Was konkret nichts anderes heißt, als dass Ärztinnen und Ärzte nur öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Tun sie es doch, beispielweise auf ihrer Homepage, machen sie sich strafbar. Im Zweifel droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

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