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Staatliche Förderung

Corona-Hilfen: Bund erstattet erstmals Werbe- und Marketingkosten

Die seit Februar geltende Überbrückungshilfe III bringt einige veränderte Regelungen für Unternehmen mit sich. Zum Beispiel zählen jetzt erstmals Ausgaben für Marketing und Werbung zu den erstattungsfähigen Kosten.

Meedia Redaktion13.04.2021 12:36
Foto: Imago

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt auf seiner Website mit, dass Werbe- und Marketingkosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig sind. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in einem beliebigen Zeitraum seit Gründung. Dabei werden den von Corona betroffenen Unternehmen bis zu 90 Prozent der Aufwendungen erstattet. Mit anderen Worten: Unternehmen können Kosten für die Unterstützung ihres Vertriebs geltend machen. Die Überbrückungshilfe III gilt bis Juni 2021.

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