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Günther Jauch und Sascha Hehn

Streit um Clickbaiting: Medien dürfen Promi-Fotos laut BGH nicht ungefragt zu Werbezwecken nutzen

Mit einem Foto von Günther Jauch kann man Klicks im Netz generieren, ein Bild von "Traumschiff"-Kapitän Sascha Hehn erzeugt vielleicht Urlaubsstimmung und Lust auf ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel. Doch ist das immer erlaubt? Der BGH hat sich zwei Klagen von Prominenten gewidmet.

dpa21.01.2021 12:45
Das Empfangsgebäude aus nord-östlicher Richtung –
Das Empfangsgebäude aus nord-östlicher Richtung – Foto: Nikolay Kazakov

Medien dürfen Prominente laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht ungefragt zu Werbezwecken einsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stars mit dem Thema, um das es geht, nichts zu tun haben. Das hat der BGH am Donnerstag in zwei Fällen zugunsten von Fernsehmoderator Günther Jauch (64, "Wer wird Millionär?") sowie von Schauspieler Sascha Hehn (66, "Das Traumschiff") geurteilt. "Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher – vermögensrechtlicher – Bestandteil des Persönlichkeitsrechts", erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe beide Male.

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