Verfassungsgericht kippt Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt sich in Sachen Rundfunkbeitrag keinen Druck machen – und weist Eilanträge von ARD und ZDF vorerst ab. Es gebe keinen dringenden Druck, sofort zu handeln, die Sender müssen ihr Budget nun neu planen.
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