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Rundfunkbeitrag

Verfassungsgericht kippt Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt sich in Sachen Rundfunkbeitrag keinen Druck machen – und weist Eilanträge von ARD und ZDF vorerst ab. Es gebe keinen dringenden Druck, sofort zu handeln, die Sender müssen ihr Budget nun neu planen.

dpa23.12.2020 07:34
Forderung nach kurzfristiger Erhöhung des Rundfunkbeitrages -
Forderung nach kurzfristiger Erhöhung des Rundfunkbeitrages - Foto: Imago

Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Eine von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird auch durch Eil-Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt. Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnten am Dienstag die Eil-Anträge der öffentlich-rechtlichen Sender ab. Ob der Beitrag in Deutschland langfristig steigen könnte, ist damit freilich nicht gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.

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